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Praktika für Studierende (m/w/d)

Pflicht- und Wahlpraktika für Studierende der Rechtswissenschaften

Die Staatsanwaltschaft Halle bietet Praktika gemäß § 12 JAPrVO-LSA für in Sachsen-Anhalt Studierende an. Aus Kapazitätsgründen und zur Sicherstellung eines Praktikumserfolgs besteht diese Möglichkeit jedoch nur für maximal 6 Studierende in einem für alle gleichen Zeitraum von einem Monat in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer eines Jahres, der bis Ende März jeden Jahres festgelegt wird. Ein Teil des Praktikums kann auch in der Zweigstelle Naumburg stattfinden.

Erfahrungsgemäß ist ein Praktikum bei der Staatsanwaltschaft frühestens nach dem 4.Semester, jedenfalls erst nach erfolgreicher Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Strafprozessrecht, sinnvoll.

Bewerbungen mit aktueller Studienbescheinigung sind per Post oder E-Mail bis jeweils zum 31.01. des Jahres für den kommenden Sommer einzureichen.

Verlängerungen und Wahlpraktika können ebenfalls vereinbart werden.
 

Langzeit-Praktika für Studierende anderer Fachrichtungen (z.B. Verwaltungswissenschaften)

Praktika können in Abhängigkeit von der hiesigen Kapazität und dem gewünschten Praktikumsinhalt vereinbart werden. Bewerbungen sind unter Beifügung eines Bewerbungsschreibens, Lebenslaufes und des letzten Zeugnisses (und ggfs. des Vertrages mit der Hochschule sofern bereits vorliegend) an die Staatsanwaltschaft Halle per E-Mail oder Post zu richten.