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Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Halle ist für die Verfolgung von im Bezirk des Landgerichts Halle
(Stadt Halle, Saalekreis, Landkreise Merseburg-Querfurt, Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis) begangenen Straftaten zuständig, wobei für die Bezirke der Amtsgerichte Weißenfels, Naumburg und Zeitz (Burgenlandkreis) die Zweigstelle in Naumburg eingerichtet ist.

Zudem bestehen zentrale Zuständigkeiten:

landesweit als

          Staatsanwaltschaft für Staatsschutzverfahren gemäß § 74a GVG

          Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet
          E-Mail-Adresse: zhi(at)justiz.sachsen-anhalt.de

          Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und
          sonstiger jugendgefährdender Inhalte

für den Bezirk des Landgerichts Dessau-Roßlau als

          Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen und
          in Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche